Bitte vorher lesen. ZusatzAGB für Verleih von Hüpfburgen
Bei Abholung der Geräte ist der Mieter ausweispflichtig.
Bei verspäterter Rückgabe erhöht sich der Mietpreis.
Der Mieter verpflichtet sich, die Geräte nur unter Aufsicht zu betreiben und sie entsprechend den Wetter und Bodenverhältnissen zu sichern.
Der Mieter haftet für Beschädigungen und Verlust der Geräte. Falls ein Defekt an den Geräten auftritt, ist der Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen. Eigenmächtige Reparaturen sind verboten.
Für verschmutzt zurück gebrachte Geräte werden Reinigungskosten berechnet.
Wer kennt sie nicht die Hüpfburgen ? Sie sind immer wieder eine große Attraktion für die Kinder und sollten deshalb auf keinem Fest fehlen.
Für den Veranstalter hat eine Hüpfburg einige Vorteile sie benötigt keine Vorbereitung, es wird nur ein Helfer für die Aufsicht benötigt aber es haben viele Kinder lange Freude an dem ausgelassenen Toben.
Der Menschenkicker ist Spiel und Spaß für Erwachsene sowie für Kinder. Nicht nur die Aktuere sondern auch die Zuschauer haben hier Spannung und Unterhaltung
02327 21786
Die Anfrage über den Warenkorb ist immer erst unverbindlich,
wir melden uns besprechen die Anfrage mit ihnen und reservieren,
bei Verfügbarkeit, das Mietgut dann für sie.